Patent
Was ist ein Patent?
Mit einem Patent kann eine Erfindung während 20 Jahren geschützt werden. Erfindungen, welche hohe Investitionen für die wirtschaftliche Umsetzung erfordern, müssen fast immer patentiert sein, damit sie für einen Industriepartner interessant sind. Ein Patent stellt ein nationales Recht dar. Das heisst, der Schutz besteht nur in den Ländern, in denen ein Patent angemeldet und erteilt wurde.
Eine Erfindung ist dann patentierbar, wenn sie neu ist, eine eigenständige und deutliche Weiterentwicklung darstellt und technisch anwendbar ist. Die Erfindung darf vor einer Patentanmeldung auf keinen Fall publiziert oder öffentlich präsentiert werden. Nicht patentierbar sind wissenschaftliche Theorien ohne konkrete Anwendung.
Der Patentinhaber hat das Recht, andere von der Herstellung, dem Verkauf oder dem Gebrauch der Erfindung auszuschliessen. Im Gegenzug muss die Erfindung in der Patentschrift offengelegt werden. Das eingeräumte Recht kann durch Verkauf des Patents oder durch Lizenzierung an einen Dritten übertragen werden. Ein Patent macht eine Erfindung handelbar.
Ein Patent besteht aus der Patentschrift, in der die Erfindung dargestellt und definiert wird. Die Patentschrift besteht aus der Beschreibung, den Patentansprüchen, der Zusammenfassung und den Abbildungen.
In der Patentbeschreibung muss die Erfindung in allen Details so beschrieben werden, dass ein Fachmann sie nachvollziehen kann. Patentansprüche sind knapp und klar formulierte Angaben, die erklären, worin die Erfindung besteht und welcher Schutz im Einzelnen beansprucht wird. Es ist deshalb von grosser Bedeutung, wie die Ansprüche formuliert sind.
Patentierung und Publikation
Wird eine Erfindung publiziert, kann sie nicht mehr patentiert werden. Deshalb muss eine Patentanmeldung immer vor der Publikation erfolgen. Melden Sie uns eine Erfindung deshalb so schnell wie möglich mit dem Confidential Invention Disclosure Formular.
Welche Publikationen/Offenlegungen sind patentschädlich?
Wissenschaftliche Publikation
Vortrag an Konferenz
Abstract an Konferenz (Poster, Internet, Abstract-Buch)
Dissertation (wird veröffentlicht)
Institutsseminar mit externen Gästen
Jahresbericht
Homepage
Diskussion mit Wissenschaftlern oder Firmen ohne Unterzeichnung eines Geheimhaltungsvertrags
Nicht schädlich sind:
Eingereichte Publikation während des Reviewprozesses
Institutsseminar intern
Gesuch um Forschungsförderung (SNF, Innosuisse), sofern von Förderinstitution vertraulich behandelt
Diskussion mit Wissenschaftlern oder Firmen nach Unterzeichnung eines Geheimhaltungsvertrags
Was soll patentiert werden?
Der Patentierungsprozess ist zeitintensiv und teuer. Eine Patentanmeldung macht deshalb nur Sinn, wenn eine Erfindung wirtschaftlich genügend interessant ist. Oft ist es besser, vor einer Patentanmeldung einen Industriepartner zu suchen, der an der praktischen Umsetzung der Erfindung interessiert ist. Ein solcher Partner kann dann die Patentierungskosten übernehmen und erhält dafür in der Regel eine (kostenpflichtige) Lizenz zur Nutzung der Erfindung.
Ohne Industriepartner wird eine Patentanmeldung durch die Universität nur vorgenommen, wenn
die Patentfähigkeit gegeben ist (Neuheit, erfinderische Höhe, technische Anwendbarkeit);
keine den Wert der Erfindung mindernde Abhängigkeit von bestehenden Patenten existiert;
ein bedeutender potentieller Markt vorhanden ist;
gezeigt werden kann, dass die Erfindung innerhalb einer vernünftigen Frist so weit entwickelt werden kann, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für einen Industriepartner von Interesse wird;
die Universitätsleitung einer Kostenübernahme durch die Universität zustimmt.
Wem gehört meine Erfindung?
Erfindungen, die Universitätsangehörige im Rahmen ihrer Tätigkeit machen, gehören der Universität bzw. der arbeitgebenden Institution. Fällt bei einer Verwertung einer Erfindung ein Gewinn an, werden die Erfinder im Rahmen der geltenden Richtlinien der Universität daran beteiligt.
Wie vorgehen?
Wenn Sie eine Erfindung gemacht haben, kontaktieren Sie am besten so schnell wie möglich Unitectra. Als Vorbereitung zu einem ersten Gespräch ist es nützlich, wenn Sie das Erfindungsmeldungsformular (siehe Downloads rechte Spalte: Invention Disclosure Form) ausfüllen und uns zustellen.
Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen eine Strategie, wie die Erfindung am besten wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Wir bieten folgende Unterstützung:
Abklärungen zum Stand der Technik (Patentrecherchen)
Abklärung der Eigentumsverhältnisse (andere Universitäten, Firmen)
Evaluation (wirtschaftlich, patentrechtlich)
Ausarbeitung, Einreichung und Überwachung von Patentanmeldungen (in Zusammenarbeit mit externen Patentanwälten und Patentämtern)
Suche nach Firmenpartnern
Verhandlungen mit Firmenpartnern (Options- und Lizenzverträge)
Die Mitarbeit der Erfinder in der Vorbereitung einer Patentanmeldung ist essenziell, um die Qualität der Anmeldeschrift sicherzustellen. Eine gute Vorbereitung erleichtert zudem die Arbeit des Patentanwalts und wirkt sich günstig auf die Kosten aus.