Beratervertrag / Consulting
Wann schliesst man einen Beratervertrag / Consulting Agreement ab?
Firmen sind oft an einem Ideenaustausch mit Experten auf einem gewissen Gebiet interessiert. Ein Beratervertrag oder Consulting Agreement regelt die entsprechen-den Rechte und Pflichten, wie z.B. die finanzielle Entschädigung des Experten.
Worauf ist bei einem Beratervertrag zu achten?
Consulting findet meistens als Nebenbeschäftigung eines Universitätsangehörigen statt und ein entsprechender Vertrag wird privat abgeschlossen (Privatadresse verwenden). Es sind deshalb die personalrechtlichen Vorschriften ihrer Universität zu beachten, damit ein Interessenskonflikt zwischen Ihren Pflichten als Universitäts-angehöriger und als Berater vermieden wird. Wichtig ist, dass das Consulting sich rein auf die Beurteilung von Ideen des Firmenpartners beschränkt.
Wird verlangt, dass der Consultant zusätzliche Forschungsarbeiten durchführt, ist für diesen Teil ein Forschungsvertrag zwischen der Universität und dem Industriepartner abzuschliessen. Unter einem privat abgeschlossenen Consulting Agreement darf keine Infrastruktur der Universität benützt oder Personal der Universität beschäftigt werden. Ausserdem ist zu beachten, dass Erfindungen im Arbeitsgebiet eines Forschenden der Universität gehören und nicht im Rahmen eines privaten Beratervertrags an eine Firma übertragen werden können.
Welche Unterstützung erhalten Sie?
Unitectra kann Ihnen ein Beispiel eines Consulting-Agreements zustellen. Der Forscher bzw. die Forscherin handelt in Eigenverantwortung, da der Vertrag im Allgemeinen privat abgeschlossen wird.