Dienstleistung / Auftragsforschung
Was ist ein Dienstleistungsvertrag?
Bei einem Dienstleistungsvertrag tritt der Partner (meistens eine Firma) als Auftrag-geber auf, die Universität als Auftragnehmerin. In diesem Fall führt die Universität eine vom Auftraggeber definierte Aufgabenstellung mit einem definierten Ziel aus. Der Auftrag muss eine in sich abgeschlossene Arbeit darstellen. Im Zentrum steht dabei meistens die Anwendung von bekanntem Wissen auf die spezifische Fragestellung des Auftraggebers. Beispiele dafür sind das Testen von Substanzen in einem etablierten Testmodell oder Messungen und deren Auswertung. So können z.B. wenig genutzte Geräte besser ausgelastet werden.
Das reine Erbringen einer Dienstleistung ist für die Universität meistens von unter-geordnetem wissenschaftlichem Interesse. Deshalb sind Dienstleistungsverträge in den meisten Instituten der Universität eher selten, mit Ausnahme jener Einheiten, die spezifisch geschaffen wurden, um Dienstleistungen für die öffentliche Hand zu erbringen. Zu bevorzugen sind Zusammenarbeiten in Form einer Forschungs-kooperation/Sponsored Research.
Worauf ist bei einem Dienstleistungsvertrag zu achten?
Das konkrete Ziel und der Umfang der durch die Universität erbrachten Leistung müssen in der Vereinbarung detailliert enthalten sein. Im Gegensatz zur Forschungs-kooperation bezahlt der Industriepartner bei einem Dienstleistungsvertrag die vollen, marktgerechten Kosten für die vereinbarten Leistungen, d.h. alle Saläre, Verbrauchs-material, Allgemeinkosten, Overhead der Universität, Marge, MWST, etc.
Wenn möglich und nach Absprache mit dem Wirtschaftspartner soll für die Universität auch bei einem Dienstleistungsvertrag das Recht zur Veröffentlichung der Resultate gewährleistet sein. Dies soweit es sich nicht um vertrauliche Information des Wirtschaftspartners handelt, die der Geheimhaltung unterliegt.
Wem gehören die Resultate aus einem Dienstleistungsvertrag?
Bei einem Dienstleistungsvertrag gehören sämtliche Rechte für die wirtschaftliche Nutzung der Ergebnisse sowie allfällige Schutzrechte auf den Resultaten dem Auftraggeber. Wenn möglich und nach Absprache mit dem Industriepartner sollten die Ergebnisse jedoch für rein wissenschaftliche Zwecke an der Universität auch nach Projektende genutzt werden können.
Welche Unterstützung erhalten Sie?
Unitectra kann für Sie sowohl einen Dienstleistungsvertrag ausarbeiten, als auch einen Vertrag begutachten, den Sie von einem Wirtschaftspartner erhalten. Ausserdem unterstützen wir Sie bei entsprechenden Verhandlungen mit einem Industriepartner.